Antworten auf die häufigsten Fragen zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel.
DGUV V3 ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die regelmäßige Prüfpflicht besteht in Deutschland bereits seit 1979 und soll elektrische Gefahren am Arbeitsplatz vermeiden.
Im Kern alles, was einen Stecker hat und an einer Steckdose betrieben wird – zum Beispiel Elektrowerkzeuge, Büro- und Küchengeräte, Verlängerungsleitungen oder Mehrfachsteckdosen. Nicht prüfpflichtig sind reine 12-Volt-Geräte wie Laptops, wohl aber deren Netzteile.
Jedes Gerät durchläuft eine Sichtprüfung sowie eine messtechnische Prüfung, unter anderem von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom. Welche Messungen im Einzelfall notwendig sind, entscheidet die prüfende Fachkraft vor Ort.
Die DGUV V3 nennt Richtwerte, die sich nach Einsatzbedingungen richten: auf Baustellen in der Regel alle 3 Monate, in Fertigung und Werkstatt mindestens jährlich, im Büroumfeld mindestens alle 2 Jahre. Die konkreten Fristen für Ihren Betrieb legen wir gemeinsam im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die Prüfung darf nur durch eine Elektrofachkraft bzw. eine nach TRBS 1203 „befähigte Person“ erfolgen – also jemanden mit einschlägiger fachlicher Ausbildung, etwa als Elektriker, Elektrotechniker oder Elektroingenieur.
Ohne gültige Prüfung besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, und im Schadensfall kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Zudem können Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht entsprechende Nachweise verlangen.
